Verfahrensverzeichnis nach Art. 30 DS-GVO, § 4e BDSG
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Name und Kontaktdaten der Kanzlei
Anwalts-und Notariatskanzlei Alexander Mühlbauer
Schubertstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.: 0441 – 925 0 248
Fax: 0441 – 925 0 249
ra@recht-oldenburg.de
notar@recht-oldenburg.de
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Name und Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Henning Hilgefort
Anwalts-und Notariatskanzlei Alexander Mühlbauer
Schubertstraße 3
26135 Oldenburg
Tel.: 0441 – 925 0 248
Fax: 0441 – 925 0 249
datenschutz@recht-oldenburg.de
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Zwecke der Datenverarbeitung
Zweck der Datenerhebung- und Verarbeitung ist eine umfassende Rechtsberatung und -vertretung. Darüber hinaus werden im Notariat auf Grundlage der Bundesnotarordnung und ergänzender gesetzlichen Regelungen Rechtsvorgänge beurkundet sowie weitere Aufgaben in der vorsorgenden Rechtspflege übernommen.
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Art der Personen, deren Daten verarbeitet werden
Mandanten und deren Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter, Betreuer, Familienangehörige, Kontaktpersonen
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Art der verarbeiteten Daten
Namen und Anschrift, Kontaktdaten, Rechtsform, Daten des Mandates, ggf. Geburtstag und Registerdaten;
Gegner und Kunden der Mandanten, sowie deren gesetzliche Vertreter und Prozessvertreter;
Rechtssuchende mit Namen und Kontaktdaten nach Anfrage auch ohne Mandatserteilung
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Mögliche Empfänger der Daten, denen die Daten offengelegt worden sind oder noch offengelegt werden
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzlei und des Notariats, soweit diese der Schweigepflicht unterliegen;
Öffentliche Stellen bei Vorliegen vorrangiger Rechtsvorschriften, z.B. § 39 BDSG;
Mandanten und deren Mitarbeiter und Dritte, soweit eine Beauftragung nach § 11 BDSG vorliegt
Weitere Stellen, sofern die betroffene Person in die Datenübermittlung eingewilligt hat
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Übermittlung von Daten in die USA oder in ein anderes Land außerhalb der EU (z.B. bei Cloud-Diensten)
Eine Übermittlung von Informationen an Drittstaaten ist nicht vorgesehen. Eine Datenübermittlung erfolgt nur im Rahmen des Mandates. Die Datenübermittlung findet in solchen Fällen stets unter Beachtung des § 4 b BDSG statt.
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Löschfristen
Der Gesetzgeber hat vielfältige Regelungen zu Aufbewahrungspflichten und -fristen erlassen (z.B. Daten nach § 147 AO 10 Jahre, § 50 Abs. 2 BRAO - 5 Jahre für Handakten). Nach Erlöschen dieser Pflichten bzw. Ablauf dieser Fristen werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht. Soweit Daten keinen Aufbewahrungspflichten unterliegen, werden diese gelöscht, wenn der genannte Zweck der Datenerhebung weggefallen ist.
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Maßnahmen der Datensicherheit, die nach Art. 32 DS-GVO vorgeschrieben sind
Die erhobenen Daten werden mit der Software RA-Micro sowie Outlook gespeichert und verwaltet. Die Daten werden durch die Kanzleimitarbeiter überwacht. Nicht mehr benötigte Daten werden unverzüglich bzw. nach Prüfung im Abstand von mindestens 4 Jahren gelöscht.